Gefängnisse dienen häufig als Projektionsfläche für die Lösung gesellschaftlicher Konflikte. Wer die Regeln nicht beachtet, wird ausgeschlossen und bestraft. Für die Abgrenzung von Freiheit und Unfreiheit kommt Gefängnissen damit eine zentrale Bedeutung zu: Gefängnisse verdeutlichen, dass die Gesetze zu beachten sind, weil andernfalls der Ausschluss und der Verlust der Freiheit drohen. Gefängnisse erscheinen geradezu als die Garanten der Freiheit.
Aber sind Gefängnisse nur Orte der Unfreiheit? Oder gibt es auch in Gefängnissen Freiheit? Glaubensfreiheit? Meinungsfreiheit? Die Freiheit sich an Wahlen zu beteiligen? Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen herausgearbeitet, dass auch Strafgefangene keine Bürger „zweiter Klasse“ sind. Einzelne Rechte sind eingeschränkt, aber andere bestehen uneingeschränkt fort. Gefängnisse sind keine Orte der Rechtlosigkeit. Wo genau die Grenzen verlaufen und welchen Beitrag Gefängnisse zur Gewährleistung von Freiheit leisten, wird Gegenstand des Vortrags sein.
Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier
ist Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der strafrechtlichen Sanktionen, also der Frage, wie die Justiz auf das Bekanntwerden von Straftaten reagiert, welche Ziele sie damit verfolgt und welche Wirkungen sie erreicht.
Termin | Do 22.08.2024 |
Zeit | 17:00 – 19:00 Uhr |
Ort | Hörsaal Kesselhaus (A001), Gebäude 1208, Schloßwender Straße 5 |
Beitrag | 12 € |