Kunst als Diskussionsraum gesellschaftlicher Grundrechte: Die Kunstsammlung des Deutschen Bundestags in Berlin

Auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt, der die zeitgenössische Kunst stärker als bisher in das politische Leben der Bundesrepublik Deutschland einbeziehen wollte, entschloss sich die Bundesregierung 1970, kontinuierlich zeitgenössische Kunst anzukaufen und eine Sammlung aufzubauen. Diese Sammlung des Bundes hat keinen festen Ort. Die Zuständigkeit für ihren Aufbau liegt seit 1998 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Empfehlungen zum Ankauf erfolgen durch zyklisch wechselnde Ankaufskommissionen, deren Entscheidungen von Anfang an frei waren: Die Politik nahm damals – wie heute – keinen Einfluss auf die angekauften Werke, für die künstlerische Qualität oberstes Auswahlkriterium war und ist.

Anlässlich des 75jährigen Jubiläums des Grundgesetzes hat der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages ein Auftragsprojekt verabschiedet, für das 19 nationale und internationale KünstlerInnen zu je einem Grundrecht einen Beitrag erschaffen. Der Vortrag blickt auf diese in Vorbereitung befindliche Großaktion ebenso wie auf exemplarische Kunstwerke aus der bundeseigenen Sammlung, die in ihrer bald 55jährigen Geschichte nicht nur einen interessanten Querschnitt der jüngsten Kunstgeschichte, sondern auch eine (erwünschte) Manifestation künstlerischer Freiheit im Spannungsfeld von Politik und Gesellschaft darstellt.

Dr. Annegret Kehrbaum

ist Kunsthistorikerin und arbeitet als Wissenschaftlerin, Kuratorin und Dozentin seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Universität und Museum. An der Leibniz Universität ist sie derzeit an der Zentralen Einrichtung für Weiterbildung (ZEW) im Projekt Leibniz AI Academy tätig.

Termin Fr 23.08.2024
Zeit 10:00 – 12:00 Uhr
Ort Hörsaal Kesselhaus (A001), Gebäude 1208, Schloßwender Straße 5
Beitrag 12 €